Chronische Schmerzen und Rückenmarkstimulation

Den Schmerz einfach ausschalten

Therapieangebot für Rücken- und Beinschmerz-Patienten Wir als Neurochirurgen und Schmerztherapeuten bieten für Patienten mit chronischen Rücken- und Beinschmerzen eine neue Behandlungsmöglichkeit: Bei der sogenannten HF10-Therapie geben spezielle Elektroden elektrische Impulse an das Rückenmark ab und schalten damit den Schmerz ab. Die Rückenmarksstimulation (engl. Spinal Cord Stimulation, SCS) ist eine seit 25 Jahren etablierte Therapieform, die jedoch mit der HF10-Behandlung entscheidend weiterentwickelt wurde. Dies bringt für die Behandelten konkrete Vorteile.

Die neuartige HF10-Therapie ist für Patienten mit chronischen Schmerzen geeignet, bei denen einfachere, nichtinvasive Möglichkeiten der Behandlung, wie Schmerzmittel, Physiotherapie oder ähnliches auf Dauer keinen Erfolg gebracht haben. Neben der nachgewiesenen besseren Wirksamkeit ist bei dieser Therapie von Vorteil, dass der Schmerz dabei nicht durch ein Kribbeln („Parästhesie“) ersetzt wird, wie es bei herkömmlichen Methoden der SCS der Fall ist – was allerdings vom Patienten sehr häufig als störend empfunden wird. Die HF10-Therapie schaltet den Schmerz schlicht und einfach aus.

Die Studienergebnisse sind selten eindeutig: Die HF10-Therapie ist die einzige SCS-Therapie, die ohne Kribbelparästhesien wirkt, ihre grundsätzlich bessere Wirksamkeit ist bestätigt, mehr Patienten sprechen darauf an und profitieren auch dauerhaft. Deshalb ist es uns wichtig unseren Patienten diese verbesserte Form der Rückenmarkstimulation anzubieten.

Der Name ‚HF10‘-Therapie leitet sich von den hochfrequenten Impulsen mit 10.000 Hertz ab, die vom System an das Rückenmark abgegeben werden. In dieser patentgeschützten Neuerung besteht einer der Hauptunterschiede zur herkömmlichen Rückenmarkstimulation, die niederfrequente Impulse mit 40 bis 60 Hz verwendet. Elektroden, die chirurgisch zwischen den Rückenmarkshäuten, im sogenannten Epiduralraum, platziert werden, geben dort die schmerzstillende Impulse ab. Darüber hinaus gestaltet sich auch der Alltag für die Betroffenen einfacher: Einmal eingestellt und regelmäßig im Rahmen der fachärztlichen Sprechstunde bei uns überprüft, funktioniert die HF10-Therapie ohne permanentes Nachjustieren. Bei der herkömmlichen Rückenmarkstimulation muss hingegen ständig die Impulsstärke manuell an die jeweilige Aktivität (z. B. liegen, sitzen, laufen) angepasst werden. Der Wegfall des Kribbelns ist allein schon ein großer Vorteil für die Patienten. Im Alltag wirkt sich das zusätzlich durch geringere Einschränkungen aus: So ist etwa Autofahren erlaubt und Schlafstörungen durch spürbare elektrische Impulse gehören der Vergangenheit an.

Da für die Rückenmarkstimulation eine Operation erforderlich ist, erfolgt vor der dauerhaften Implantation zunächst ein Test mit einem temporären System. Der Eingriff, der zur Implantation des Systems erforderlich ist, konnte im Vergleich zur herkömmlichen SCS ebenfalls deutlich vereinfacht werden: Da der Operateur für die korrekte Platzierung der Elektroden nicht auf Auskünfte des Patienten während der Implantation angewiesen ist, kann der Eingriff in Vollnarkose erfolgen – und ist damit deutlich angenehmer für den Patienten. Da mehrere Operationsschritte wegfallen, verkürzte sich fast immer auch OP-Dauer.

Chronische Schmerzen

Therapie von chronischen Schmerzen sollte nach dem dreistufigen WHO-Schema mit oralen Analgetika erfolgen. Doch bei manchen Patienten reichen auch starke Opioide nicht aus, um die Schmerzen ausreichend unter Kontrolle zu bringen. In solchen Fällen hat es sich bewährt, auf invasive schmerztherapeutische Methoden zurückzugreifen wie elektrische Rückenmarkstimulation und rückenmarknahe Opioidapplikation. Mit dieser sogenannten Neuromodulation läßt sich die Schmerzleitung im Rückenmark unterdrücken, ohne daß irreversible Schäden zurückbleiben. Nach einer Konsensuskonferenz der Europäischen Föderation der Internationalen Gesellschaft für Schmerz (IASP) ist die Neuromodulation dann indiziert, wenn konservative Behandlungsmaßnahmen versagt haben, ein somatisch begründeter Schmerzzustand vorliegt, der kausal nicht behandelbar ist, der Patient weder psychisch krank noch alkohol- oder drogenabhängig ist und keine relevanten Begleitkrankheiten aufweist. 

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